Ausschreibung der Bierstände

Ausschreibung der Bierstände zum 48. Saarbrücker Altstadtfest vom 12. bis 14. Juli 2024

Die Landeshauptstadt Saarbrücken veranstaltet das 48. Saarbrücker Altstadtfest mit einem attraktiven Programm
auf verschiedenen Bühnen im Bereich der Saarbrücker Altstadt.

Das diesjährige Altstadtfest wird das Projekt ZEICHEN SETZEN umsetzen, um für die Belange von Menschen mit Behinderungen, insbesondere mit Kommunikationsbeeinträchtigungen zu sensibilisieren. Dazu haben wir ein Informationsschreiben erstellt und bitten Sie, diese Informationen als Bestandteil der Ausschreibung zu lesen.

Wir suchen Bewerberinnen und Bewerber für den Bereich „Bier- und Getränkestände“. Die Stände sind über den gesamten Festbereich verteilt.

  • Bier: Die Betreibenden haben (neben den ortsansässigen Gastronomen) das alleinige Recht zum Verkauf von Fass- und Flaschenbier (Flaschen sind vor der Ausgabe an den Kunden zu öffnen). Der Fassbierausschank muss in 0,3-Liter-Krügen erfolgen. Der Ausschank in Einmalbechern ist untersagt. Auf jegliche ausgegebenen Krüge, Gläser, Flaschen ist eine Pfandgebühr in angemessener Höhe zu erheben. Auch auf Flaschen ist eine entsprechende Pfandgebühr zu erheben (weitaus höher als die im Einkauf bestehende Pfandgebühr, um der Müllvermeidung entgegenzuwirken).
  • Softgetränke: Die Betreibenden haben das Recht und die Pflicht zum Verkauf von sog. Softgetränken. Diese sind ebenfalls entweder aus Gläsern oder geöffneten Flaschen gegen entsprechende Pfandgebühr (siehe oben) auszuschenken. Ausgabe von Einmalbechern oder Trinktüten (z.B. Capri Sonne) ist auch hier untersagt.

Die Getränkepreise werden von den jeweiligen Standbetreibern festgelegt.

Der Verkauf von anderen Getränken, wie z. B. Crémant, Wein oder Schnaps, ist nicht erlaubt.

Wir vergeben 6 Standplätze - siehe Plan - grün markierte Standplätze – gegen Höchstgebot:

  1. vor Türkenstraße 11/13, Stand max. 5 m Seitenlänge oder rund, 12 Bierzeltgarnituren, Mindestgebot 2.270,- € inkl. 19% gesetzl. MwSt.
  2. Kreuzung St.-Johanner-Markt/Obertorstraße/Faßstraße, Rundstand max. 6 m, keine Bestuhlung, Mindestgebot: 2.270,- € inkl. 19% gesetzl. MwSt.
  3. vor St.-Johanner-Markt 26, Stand max. 7x6 m oder 6 m rund, keine Bestuhlung, Mindestgebot 2.270,- € inkl. 19% gesetzl. MwSt.
  4. vor Bahnhofstraße 2/Ecke Kaltenbachstraße, Stand max. 7x6 m oder 6 m rund, keine Bestuhlung, Mindestgebot 4.200,- € inkl. 19% gesetzl. MwSt.
  5. *Theaterplatz, Stand max. 6 m Seitenlänge oder rund ohne Versorgungseinbau – freie Sicht auf die Bühne! 5 Stehtische, 1 großer Sonnenschirm, Mindestgebot 5.350,- € inkl. 19% gesetzl. MwSt.
  6. *Theaterplatz, Stand max. 6 m Seitenlänge oder rund ohne Versorgungseinbau – freie Sicht auf die Bühne! 5 Stehtische 1 großer Sonnenschirm, Mindestgebot 5.350,- € inkl. 19% gesetzl. MwSt.

*Zur Information: Bühnenprogrammbeginn *Theaterplatz: Freitag: 20 Uhr, Samstag 17 Uhr, Sonntag 11 Uhr. Ab Veranstaltungsbeginn außerhalb des Bühnenprogramms Hintergrundmusik durch Veranstalter

Plätze für Kühlwagen werden nach der Vergabe vom Veranstalter zugewiesen.

Folgende Angaben sind zur Vollständigkeit des Angebotes erforderlich:

1. vollständiger Name und Sitz des Gewerbebetriebes, Eintrag ins Handelsregister
2. Vor- und Zuname, ständige Anschrift (kein Postfach), Telefon-, Fax- und Handynummer, E-Mail-Adresse,
sowie Geburtsdatum des Geschäftsinhabers/der Geschäftsinhaberin und ggf. eines Ansprechpartners/einer
Ansprechpartnerin. Neu: Bitte nennen Sie uns die Rechtsform Ihrer Firma.
3. eine genaue Auflistung der einzelnen Stände mit jeweils:

  • einer detaillierten und vollständigen Angabe des Getränkeangebotes
  • detaillierten Angaben über die Dekoration des gesamten Standes/Standbereiches
  • genaue Maße (Frontlänge, Tiefe, Höhe) in betriebsbereitem Zustand inklusive Dachüberstand, Deichsel und Platzbedarf für Eingänge
  • Angabe der KW-Anschlusswerte
  • erforderliche Wasser- und Kanalanschlüsse
  • Anzahl, genaue Maße und exakter Strombedarf des jeweils mitgeführten Kühlwagens
  • eine aktuelle Fotografie/-kopie (Frontseite) des Standes im betriebsbereiten Zustand

4. Höhe des Angebotes für den beworbenen Standplatz netto in Euro.
5. Das Angebot ist in einem verschlossenen, blickdichten Umschlag mit der Aufschrift „Angebot 48. Saarbrücker Altstadtfest – Umschlag bitte nicht öffnen“ bis spätestens 8. April 2024 um 15:00 Uhr einzusenden bei: Landeshauptstadt Saarbrücken, Rathaus St. Johann, z. Hd. Simone Schmidt, Kulturamt, Abt. 41.4, 66111 Saarbrücken. Tel. Rückfragen während der Ausschreibung sind nicht möglich. Abgabestelle für das Angebot ist nur das Rathaus St. Johann!

Zu spät eingereichte Angebote oder Angebote in einem offenen Umschlag oder bei fehlender Aufschrift werden nicht berücksichtigt. Für jeden Stand ist ein gesondertes Angebot einzureichen. Angebote, die nach Ablauf der Frist (Datum des Poststempels und Eingangsstempel des Rathauses) oder unvollständig eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Zulassungen in früheren Jahren begründen keinen Anspruch auf Zulassung oder auf einen bestimmten Standplatz oder auf gleiche Zulassungszahl nach Art der Geschäfte.

Dasselbe gilt für den Standort des mitgeführten Kühlwagens. Mündliche Absprachen sind nicht rechtsverbindlich. Alle Vereinbarungen erfolgen ausschließlich mit schriftlichem Vertrag. Mit der Unterzeichnung des Vertrages erkennt die Vertragspartnerin und der Vertragspartner die darin aufgeführten Standgebühren und Teilnahmebedingungen an. Haftung als Folge von Ausfall, Verkürzung oder Verlegung des Festes oder einzelner Standplätze wird nicht übernommen.

Bei einem Überhang an Bewerbungen für einen bestimmten Standplatz entscheidet das höchste Gebot, bei Gleichheit das Los. Wird nach Ablauf der Angebotsfrist ein Mangel an geeigneten Bewerbungen festgestellt, kann die Veranstalterin geeignete Anbieterinnen und Anbieter anwerben. Direkt nach Abschluss werden alle Bewerberinnen und Bewerber per Zu- oder Absage benachrichtigt. Eine Zusage ist für beide Vertragsparteien rechtsverbindlich. Einzelauskünfte über Zulassung, Ablehnung oder Platzierung werden zur Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes nicht erteilt.

Kontakt

Landeshauptstadt Saarbrücken
Kulturamt, Abteilung Veranstaltungen
Kaiserstr. 1a
66111 Saarbrücken

E-Mail altstadtfest@saarbruecken.de

Den kompletten Ausschreibungstext sowie die Übersichtspläne gibt es hier zum Download:

Weitere Informationen und Kontakt

Doris Weimerich

Telefon: +49 681 905-1902
Fax: +49 681 905-1903
E-Mail: doris.weimerich@saarbruecken.de

Kulturamt

Veranstaltungen und Referat KidS
Kaiserstraße 1a
66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 905-1910/1406

E-Mail: Veranstaltungskoordination@saarbruecken.de